Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen 2019, 2020, 2021
Anpassung erfolgt: „1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019“
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) will dem Kabinett vorschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Im Detail bedeutet das laut Mitteilung der Landesregierung NRW:
- ·Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängeraller Besoldungsordnungen und -gruppen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Für 2019 bedeutet das eine Steigerung von 3,2 Prozent, für 2020 eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung von 1,4 Prozent, jeweils ab dem 1. Januar des Jahres.
Nach mehrfachen Rückfragen, warum die Erhöhung mit der Juni-Pension noch nicht erfolgt ist, gibt es dazu folgende Erklärung:
Bei der Stadtverwaltung ist an jedem 15. des Monats "Kassenschluss", somit wird die Nachzahlung erst mit der Pension für den Monat Juli erfolgen.